Satzung

    § 1 Name, Sitz, Verwaltung

    Der Förderkreis trägt den Namen „Klingende Kirche Zwiesel" und hat seinen Sitz in 94227 Zwiesel, Prälat-Neun-Straße 17. Er ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der katholischen Pfarrkirchenstiftung Zwiesel. Die Mittel des Förderkreises sind ein zweckgebundenes Sondervermögen der Kirchengemeinde.

    § 2 Zweck und Zielsetzungen

    Der Förderkreis unterstützt die kirchenmusikalischen Aktivitäten innerhalb der katholischen Stadtpfarrei Zwiesel ideell, organisatorisch und materiell. Unter „Kirchenmusik“ wird sowohl liturgische als auch außerliturgische Musik verstanden. Konkrete Ziele und Aufgaben des Förderkreises sind:

    • Entwicklung von Ideen für das kirchenmusikalische Angebot
    • Organisation, Bewerbung und Finanzierung von Konzerten
    • Motivation und Bündelung des lokalen Musikerpotentials
    • Förderung des Nachwuchses

    § 3 Finanzielle Abwicklung, Verwendung der Mittel

    Innerhalb der Stadtpfarrei Zwiesel wird ein Konto eingerichtet, das ausschließlich für die Aktivitäten des Förderkreises bestimmt ist. Das Pfarrbüro stellt Quittungen über eingehende Spenden aus. Die Einnahmen des Förderkreises setzen sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und gegebenenfalls Einnahmen aus den Konzerten zusammen, sofern diese vom Förderkreis selbst veranstaltet werden. Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich per Bankeinzug eingezogen. Auf Basis der verfügbaren Mittel und verbindlicher Spendenzusagen wird vom Vorstand jährlich ein Etat und Veranstaltungsplan erstellt. Die Mittel dürfen nur im Sinne der Vereinsziele verwendet werden. Hierzu zählen: - Honorare, Fahrtkosten- und Spesenerstattung für die engagierten Musiker - Werbemaßnahmen für die Veranstaltungen - eigene Auslagen (wie z.B. Fahrtkosten, Porto, Büro- und Werbematerialien) - Beschaffung von Materialien (z.B. Musikinstrumente) - Service für Mitglieder (u.a. Infobriefe) - Rücklagen Im Falle der Auflösung des Förderkreises werden die verbliebenen Mittel zur Förderung der Kirchenmusik in Zwiesel verwendet.

    § 4 Mitgliedschaft und Mitwirkung im Förderkreis

    Mitglied kann jede private und juristische Person werden, die bereit ist, den Förderkreis und seine Zwecke in irgendeiner Form zu unterstützen. Die Mitgliedschaft wird automatisch durch eine unterschriebene Beitrittserklärung inklusive SEPA-Mandat für den Mitgliedsbeitrag wirksam. Über den Mindestbeitrag hinaus gehende Mitgliedsbeiträge sind möglich und erwünscht und können vom Mitglied jederzeit neu festgelegt werden. Der Mitgliedsbeitrag wird auch abgebucht, wenn die Mitgliedschaft während des Jahres beginnt oder endet. Zum Zeitpunkt der Gründung des Förderkreises wird der Mindest-Mitgliedsbeitrag auf 36 € festgelegt. Die Mitarbeit im Förderkreis ist grundsätzlich ehrenamtlich. Dies gilt insbesondere auch für die Arbeit des Vorstandes. Die Mitglieder werden vom Vorstand regelmäßig über die Aktivitäten des Förderkreises informiert und erhalten unmittelbar nach Beitritt eine Satzung ausgehändigt. Die Mitgliedschaft im Förderkreis kann jederzeit durch schriftliche Austrittserklärung gekündigt werden oder endet automatisch bei Auflösung des Förderkreises. Eine Rückerstattung bezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht.

    § 5 Organe des Förderkreises

    a) Mitgliederversammlung Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Dazu ist vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mindestens sieben Tage vorher schriftlich einzuladen. Eine Mitgliederver- sammlung ist ferner binnen sechs Wochen einzuberufen, wenn 1/3 der Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragt. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

    • Abfassung und Änderung der Satzung
    • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    • Wahl und Entlastung des Vorstandes
    • Anregungen zur Arbeit des Förderkreises.

    Jede ordnungsgemäß einberufene Mitglieder-Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens doppelt so viele Mitglieder wie die Anzahl der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Für Beschlüsse zur Satzungsänderung oder Auflösung des Förderkreises ist eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

    b) Vorstand
    Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem ersten Sprecher (bzw. Vorsitzenden), dem stellvertretenden Sprecher (bzw. Vorsitzenden) und mindestens einem Beisitzer. Der jeweilige Kirchenmusiker der Stadtpfarrei ist geborenes Mitglied des Vorstands. Die Festlegung der Anzahl und die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt alle zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung. Voraussetzung für die Wahl ist die Mitgliedschaft der Kandidaten selbst und dessen Benennung durch ein Mitglied. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann der Vorstand für die restliche Amtszeit einen Nachfolger bestellen. Diese Bestellung muss der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorgelegt werden. Die Kompetenz- und Aufgabenverteilung, wie z.B. die Funktionen Kassenwart und Schriftführer, wird im Kreis der Vorstandsmitglieder vereinbart. Die Vorstandsarbeit erfolgt grundsätzlich auf Basis gegenseitiger Abstimmung und Mehrheitsentscheidung der Vorstandsmitglieder mit je gleichem Stimmrecht. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen, die das Veranstaltungsprogramm und die Verwendung der finanziellen Mittel betrifft.
    Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

    • Er führt die Geschäfte des Förderkreises und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
    • Er kümmert sich um die Organisation und Finanzierung von Konzertveranstaltungen. Hierfür wirbt er auch um Spenden.
    • Er repräsentiert den Förderkreis nach außen.
    • Er informiert den Stadtpfarrer und stimmt die Vorhaben mit der Stadtpfarrei ab.

    §10 Inkrafttreten der Satzung

    Diese Satzung wurde heute, am 29.11.2011, im Rahmen der Gründungsversammlung durch einstimmigen Beschluss der Gründungsmitglieder genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.

    Download: Satzung_Klingende_Kirche.pdf