So funktioniert der Förderkreis
Der Förderkreis „Klingende Kirche Zwiesel“ ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der katholischen Pfarrkirchenstiftung Zwiesel. Die Mittel des Förderkreises sind ein zweckgebundenes Sondervermögen der Kirchengemeinde und werden ausschließlich zur Förderung der Kirchenmusik in Zwiesel eingesetzt, hauptsächlich für: Honorare und Spesenerstattung für die engagierten Musiker, Drucksachen und Werbemaßnahmen für die Veranstaltungen, Auslagen bei der Organisation. Die Mitarbeit im Förderkreis ist grundsätzlich freiwillig und ehrenamtlich. Jedes Mitglied kann selbst bestimmen, ob und in welcher Weise es den Förderkreis über den Regelbeitrag hinaus finanziell oder aktiv unterstützen will. Der von den Mitgliedern gewählte Vorstand führt die Geschäfte und kümmert sich – zumeist in Zusammenarbeit mit der katholischen Erwachsenenbildung - um die Organisation und Finanzierung von Konzertveranstaltungen. Hierfür wirbt er um Spenden.
Der Kirchenchor St. Nikolaus freut sich über jede neue stimmkräftige Unterstützung. Vor allem den Tenören und Bässen täte Verstärkung gut.
In der Gründungsversammlung am 29.11.2011 wurden in den Vorstand gewählt:
Erster Sprecher: Uli Reischl
Zweiter Sprecher: Wolfgang Hilz
Beisitzer: Hans Proft
Beisitzer: Peter Kreutzer (geborenes Mitglied als Kirchenmusiker der Pfarrei Zwiesel)
Der Förderkreis unterstützt die kirchenmusikalischen Aktivitäten innerhalb des Pfarrverbandes Zwiesel ideell, organisatorisch und materiell. Unter „Kirchenmusik“ verstehen wir sowohl liturgische als auch außerliturgische Musik. Wir entwickeln Ideen für das kirchenmusikalische Angebot in Zwiesel. Wir organisieren, bewerben und finanzieren Konzerte.
Zur Ergänzung unserer Ensembles engagieren wir dazu professionelle Instrumentalisten und Sänger. Wir möchten aber auch möglichst viele Laienmusiker im Stadtgebiet und Umkreis von Zwiesel zum gemeinsamen Musizieren zusammenbringen. Und uns liegt auch besonders die Förderung des Nachwuchses am Herzen. Anspruchsvolle Kirchenmusik ist auf die Unterstützung von Freunden und Gönnern angewiesen.
Wir möchten Sie deshalb dafür gewinnen zur Verwirklichung unserer Ziele beizutragen. SIE SIND EINGELADEN! Singen oder spielen Sie mit! Werden Sie Mitglied oder helfen Sie uns mit einer Spende.
FÖRDERN IST WIE MITMACHEN!
Die neugotische, im Jahr 1896 erbaute Stadtpfarrkirche St. Nikolaus kann sich nicht nur des höchsten Kirchturms, sondern auch einer der besten Orgelinstrumente im Bistum Passau rühmen, auf dem sich nahezu die gesamte Bandbreite der Orgelliteratur verwirklichen lässt. Davon zeugen immer noch die von Peter Kreutzer und der Katholischen Erwachsenenbildung Regen initiierten „Zwieseler Orgeltage“, die seit der Orgelweihe 1990 bis zum Jahr 2004 alljährlich durchgeführt wurden. In dieser Zeit haben namhafte Organisten aus aller Welt auf der Eisenbarth-Orgel konzertiert und ihr höchstes Lob gezollt.
Obwohl die Zwieseler Orgeltage sich zu einer Konzertreihe von höchstem künstlerischen Niveau entwickelt hatten fehlte es am Ende leider an der notwendigen organisatorischen und finanziellen Unterstützung, und sie mussten eingestellt werden.
Ihre Wiederbelebung hat sich der Förderkreis nun als sein erstes Projekt auf die Fahnen geschrieben und 2012 bis 2025 erfolgreich umgesetzt. Näheres können Sie hier erfahren!
Im Herbst jedes Jahres finden die Zwieseler Orgeltage wieder statt. Detailierte Informationen finden Sie auf der Homepage der Zwieseler Orgeltage www.zwieseler-orgeltage.de und auf www.konzerterlebnisse-bayerwald.de!
Natürlich sind Spenden jederzeit herzlich willkommen. Wenn Sie uns finanziell unterstützen wollen, ohne Mitglied zu werden, freuen wir uns jederzeit auf Ihre Spende auf das Konto
IBAN: DE26741641490202509512
BIC: GENODEF1RGE
Wenn Sie uns Ihre komplette Anschrift mitteilen, stellen wir gerne ein Spendenquittung aus.
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Verwaltung
Der Förderkreis trägt den Namen „Klingende Kirche Zwiesel" und hat seinen Sitz in 94227 Zwiesel, Prälat-Neun-Straße 17. Er ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der katholischen Pfarrkirchenstiftung Zwiesel. Die Mittel des Förderkreises sind ein zweckgebundenes Sondervermögen der Kirchengemeinde.
§ 2 Zweck und Zielsetzungen
Der Förderkreis unterstützt die kirchenmusikalischen Aktivitäten innerhalb der katholischen Stadtpfarrei Zwiesel ideell, organisatorisch und materiell. Unter „Kirchenmusik“ wird sowohl liturgische als auch außerliturgische Musik verstanden. Konkrete Ziele und Aufgaben des Förderkreises sind:
- Entwicklung von Ideen für das kirchenmusikalische Angebot
- Organisation, Bewerbung und Finanzierung von Konzerten
- Motivation und Bündelung des lokalen Musikerpotentials
- Förderung des Nachwuchses
§ 3 Finanzielle Abwicklung, Verwendung der Mittel
Innerhalb der Stadtpfarrei Zwiesel wird ein Konto eingerichtet, das ausschließlich für die Aktivitäten des Förderkreises bestimmt ist. Das Pfarrbüro stellt Quittungen über eingehende Spenden aus. Die Einnahmen des Förderkreises setzen sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und gegebenenfalls Einnahmen aus den Konzerten zusammen, sofern diese vom Förderkreis selbst veranstaltet werden. Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich per Bankeinzug eingezogen. Auf Basis der verfügbaren Mittel und verbindlicher Spendenzusagen wird vom Vorstand jährlich ein Etat und Veranstaltungsplan erstellt. Die Mittel dürfen nur im Sinne der Vereinsziele verwendet werden. Hierzu zählen: - Honorare, Fahrtkosten- und Spesenerstattung für die engagierten Musiker - Werbemaßnahmen für die Veranstaltungen - eigene Auslagen (wie z.B. Fahrtkosten, Porto, Büro- und Werbematerialien) - Beschaffung von Materialien (z.B. Musikinstrumente) - Service für Mitglieder (u.a. Infobriefe) - Rücklagen Im Falle der Auflösung des Förderkreises werden die verbliebenen Mittel zur Förderung der Kirchenmusik in Zwiesel verwendet.
§ 4 Mitgliedschaft und Mitwirkung im Förderkreis
Mitglied kann jede private und juristische Person werden, die bereit ist, den Förderkreis und seine Zwecke in irgendeiner Form zu unterstützen. Die Mitgliedschaft wird automatisch durch eine unterschriebene Beitrittserklärung inklusive SEPA-Mandat für den Mitgliedsbeitrag wirksam. Über den Mindestbeitrag hinaus gehende Mitgliedsbeiträge sind möglich und erwünscht und können vom Mitglied jederzeit neu festgelegt werden. Der Mitgliedsbeitrag wird auch abgebucht, wenn die Mitgliedschaft während des Jahres beginnt oder endet. Zum Zeitpunkt der Gründung des Förderkreises wird der Mindest-Mitgliedsbeitrag auf 36 € festgelegt. Die Mitarbeit im Förderkreis ist grundsätzlich ehrenamtlich. Dies gilt insbesondere auch für die Arbeit des Vorstandes. Die Mitglieder werden vom Vorstand regelmäßig über die Aktivitäten des Förderkreises informiert und erhalten unmittelbar nach Beitritt eine Satzung ausgehändigt. Die Mitgliedschaft im Förderkreis kann jederzeit durch schriftliche Austrittserklärung gekündigt werden oder endet automatisch bei Auflösung des Förderkreises. Eine Rückerstattung bezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht.
§ 5 Organe des Förderkreises
a) Mitgliederversammlung Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Dazu ist vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mindestens sieben Tage vorher schriftlich einzuladen. Eine Mitgliederver- sammlung ist ferner binnen sechs Wochen einzuberufen, wenn 1/3 der Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragt. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- Abfassung und Änderung der Satzung
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- Wahl und Entlastung des Vorstandes
- Anregungen zur Arbeit des Förderkreises.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitglieder-Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens doppelt so viele Mitglieder wie die Anzahl der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Für Beschlüsse zur Satzungsänderung oder Auflösung des Förderkreises ist eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
b) Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem ersten Sprecher (bzw. Vorsitzenden), dem stellvertretenden Sprecher (bzw. Vorsitzenden) und mindestens einem Beisitzer. Der jeweilige Kirchenmusiker der Stadtpfarrei ist geborenes Mitglied des Vorstands. Die Festlegung der Anzahl und die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt alle zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung. Voraussetzung für die Wahl ist die Mitgliedschaft der Kandidaten selbst und dessen Benennung durch ein Mitglied. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann der Vorstand für die restliche Amtszeit einen Nachfolger bestellen. Diese Bestellung muss der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorgelegt werden. Die Kompetenz- und Aufgabenverteilung, wie z.B. die Funktionen Kassenwart und Schriftführer, wird im Kreis der Vorstandsmitglieder vereinbart. Die Vorstandsarbeit erfolgt grundsätzlich auf Basis gegenseitiger Abstimmung und Mehrheitsentscheidung der Vorstandsmitglieder mit je gleichem Stimmrecht. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen, die das Veranstaltungsprogramm und die Verwendung der finanziellen Mittel betrifft.
Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
- Er führt die Geschäfte des Förderkreises und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
- Er kümmert sich um die Organisation und Finanzierung von Konzertveranstaltungen. Hierfür wirbt er auch um Spenden.
- Er repräsentiert den Förderkreis nach außen.
- Er informiert den Stadtpfarrer und stimmt die Vorhaben mit der Stadtpfarrei ab.
§10 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung wurde heute, am 29.11.2011, im Rahmen der Gründungsversammlung durch einstimmigen Beschluss der Gründungsmitglieder genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.